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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGBs - Stand 30.06.2009

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der H&B-Marketing-Agentur und für sämtliche Verträge der H&B-Marketing-Agentur mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote der H&B-Marketing-Agentur schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkung des Kunden

2.1 Sämtliche Fragen der H&B-Marketing-Agentur-Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die H&B-Marketing-Agentur-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

2.2 H&B-Marketing-Agentur wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

2.3 Von der H&B-Marketing-Agentur gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der H&B-Marketing-Agentur unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.


3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der H&B-Marketing-Agentur übernommenen Aufgaben, Arbeiten von H&B-Marketing-Agentur-Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der H&B-Marketing-Agentur-Berater eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

4.1 Die H&B-Marketing-Agentur ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.2 Für die Rechnungen der H&B-Marketing-Agentur gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist H&B-Marketing-Agentur berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist H&B-Marketing-Agentur berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

5.1 Die H&B-Marketing-Agentur kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die H&B-Marketing-Agentur die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die H&B-Marketing-Agentur beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der H&B-Marketing-Agentur, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die H&B-Marketing-Agentur mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der H&B-Marketing-Agentur verursacht worden sind.

5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die H&B-Marketing-Agentur berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der H&B-Marketing-Agentur dauerhaft unmöglich, so wird die H&B-Marketing-Agentur von ihren Vertragspflichten freigestellt.

5.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der H&B-Marketing-Agentur zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.

5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die H&B-Marketing-Agentur nicht erbracht.

6. Haftung

6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der H&B-Marketing-Agentur ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die H&B-Marketing-Agentur übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

6.2 H&B-Marketing-Agentur haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der H&B-Marketing-Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

6.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die H&B-Marketing-Agentur verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

6.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von H&B-Marketing-Agentur mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

7.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der H&B-Marketing-Agentur gilt nur deutsches Recht.

7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der H&B-Marketing-Agentur keine Wirkung, selbst wenn die H&B-Marketing-Agentur ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Essen.

8.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die H&B-Marketing-Agentur ist Essen. Für Klagen der H&B-Marketing-Agentur gegen den Kunden ist Essen gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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10. Urheberrecht

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